Projektbeschreibung
Die Untersuchung einiger Erstgespräche zeigt, dass MandantInnen ihr Anliegen in der Regel nicht formulieren, sondern diese Aufgabe auf verschiedenste Weisen kommunikativ „umschiffen“ und so den AnwältInnen die Bildung eines Anliegens, stellvertretend für sie, übertragen.
Problematisch ist dieses Nichtformulieren des Anliegens aber nicht per se, denn im Kontext des Mandantengesprächs gehen die Beteiligten aufgrund ihrer Rollen und des Zweckes ihres Treffens ohnehin davon aus, dass der Anwalt möglicherweise als Stellvertreter beauftragt werden soll.
Es gilt also hier nicht, das Verhalten der MandantInnen zu kritisieren, sondern sich als Anwalt/ Anwältin dieses bewusst zu machen und professionell darauf zu reagieren. Hier bieten sprachwissenschaftliche Untersuchungen entsprechende Unterstützung, denn das Bewusstmachen kommunikativen Geschehens ist eine der wichtigsten Aufgaben sprachwissenschaftlicher Analysen.
Die Ergebnisse basieren auf der Diplomarbeit von Ina Pick an der Universität Wien.
Laufzeit: Dezember 2008 bis Mai 2009
Datengrundlage: 7 Mandantengespräche aus verschiedenen Rechtsgebieten