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Die
Untersuchung einiger Erstgespräche zeigt, dass
MandantInnen ihr Anliegen in der Regel nicht formulieren, sondern diese
Aufgabe auf
verschiedenste Weisen kommunikativ „umschiffen“ und
so den AnwältInnen die Bildung eines Anliegens,
stellvertretend für
sie,
übertragen.
Problematisch ist dieses Nichtformulieren des Anliegens aber nicht per
se, denn im Kontext des Mandantengesprächs gehen die
Beteiligten
aufgrund ihrer Rollen und des Zweckes ihres Treffens ohnehin davon aus,
dass der Anwalt möglicherweise als Stellvertreter beauftragt
werden soll.
Es gilt also hier nicht, das Verhalten der MandantInnen zu kritisieren,
sondern sich als Anwalt/ Anwältin dieses bewusst zu machen und
professionell darauf zu reagieren. Hier bieten sprachwissenschaftliche
Untersuchungen entsprechende Unterstützung, denn das
Bewusstmachen kommunikativen Geschehens
ist eine der wichtigesten Aufgaben sprachwissenschaftlicher Analysen.
Eine ausführlichere Zusammenfassung der Ergebnisse sowie
detailliertere Aufsätze zu Einzelergebnissen finden Sie unter Downloads.
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