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Anliegensformulierung (Diplomarbeit)






Die Untersuchung einiger Erstgespräche zeigt, dass MandantInnen ihr Anliegen in der Regel nicht formulieren, sondern diese Aufgabe auf verschiedenste Weisen kommunikativ „umschiffen“ und so den AnwältInnen die Bildung eines Anliegens, stellvertretend für sie, übertragen.

Problematisch ist dieses Nichtformulieren des Anliegens aber nicht per se, denn im Kontext des Mandantengesprächs gehen die Beteiligten aufgrund ihrer Rollen und des Zweckes ihres Treffens ohnehin davon aus, dass der Anwalt möglicherweise als Stellvertreter beauftragt werden soll.

Es gilt also hier nicht, das Verhalten der MandantInnen zu kritisieren, sondern sich als Anwalt/ Anwältin dieses bewusst zu machen und professionell darauf zu reagieren. Hier bieten sprachwissenschaftliche Untersuchungen entsprechende Unterstützung, denn das Bewusstmachen kommunikativen Geschehens ist eine der wichtigesten Aufgaben sprachwissenschaftlicher Analysen.

Eine ausführlichere Zusammenfassung der Ergebnisse sowie detailliertere Aufsätze zu Einzelergebnissen finden Sie unter Downloads.


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