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Die
wichtigsten Daten für die Analyse sind
Tonaufzeichnungen tatsächlich
stattfindender authentischer (nicht-inszenierter)
Mandantengespräche. Die
Aufnahmen können entweder von den AnwältInnen selbst
oder von
mir gemacht werden. Im Rahmen der bereits erfolgten ersten Untersuchung
zu
Mandantengesprächen habe ich gute Erfahrungen damit gemacht,
wenn
AnwältInnen selbstständig aufgenommen haben. Die
jeweils praktikablere Vorgehensweise wird individuell
mit den beteiligten AnwältInnen abgestimmt.
Um auch die ersten Eindrücke festhalten zu
können, soll im Anschluss an die Gespräche ein kurzer
Fragebogen zur Zufriedenheit von den Beteiligten
ausgefüllt werden. In Fällen, in denen ich selbst
anwesend
bin,
sollen diese Eindrücke auf MandantInnenseite
möglichst durch kurze, offene Interviews ersetzt werden, um
ein
noch ausdifferenzierteres Bild zeichnen zu können.
Zur Ergänzung und Differenzierung des Datenkorpus
(= alle der
Analyse
zugrundeliegenden Daten) sollte auch möglichst der weitere
Mandantenkontakt berücksichtigt werden. Dazu wäre der
Zugang auch zu
dem schriftlich vorhandenen weiteren Mandantenkontakt
wünschenswert.
Für die Teilnahme sind verschieden spezialisierte
Anwälte und Anwältinnen eingeladen,
FachanwältInnen ebenso wie GeneralistInnen.
BerufseinsteigerInnen
sind genauso gefragt wie ihre langjährig tätigen
KollegInnen.
Erste
TeilnehmerInnen gibt es bereits. Die Anzahl beteiligter
AnwältInnen ist grundsätzlich offen, die
Datenerhebung sollte allerdings einen zeitlichen Rahmen von einem
halben bis dreiviertel Jahr nicht wesentlich überschreiten.
Haben Sie Interesse am Projekt teilzunehmen und Ihre Gespräche
zur
Verfügung zu stellen? Nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.
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