Gespräch

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Die wichtigsten Daten für die Analyse sind Tonaufzeichnungen tatsächlich stattfindender authentischer (nicht-inszenierter)  Mandantengespräche. Die Aufnahmen können entweder von den AnwältInnen selbst oder von mir gemacht werden. Im Rahmen der bereits erfolgten ersten Untersuchung zu Mandantengesprächen habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, wenn AnwältInnen selbstständig aufgenommen haben. Die jeweils praktikablere Vorgehensweise wird individuell mit den beteiligten AnwältInnen abgestimmt.

Um auch die ersten Eindrücke festhalten zu können, soll im Anschluss an die Gespräche ein kurzer Fragebogen zur Zufriedenheit von den Beteiligten ausgefüllt werden. In Fällen, in denen ich selbst anwesend bin, sollen diese Eindrücke auf MandantInnenseite möglichst durch kurze, offene Interviews ersetzt werden, um ein noch  ausdifferenzierteres Bild zeichnen zu können.

Zur Ergänzung und Differenzierung des Datenkorpus
(= alle der Analyse zugrundeliegenden Daten) sollte auch möglichst der weitere Mandantenkontakt berücksichtigt werden. Dazu wäre der Zugang auch zu dem schriftlich vorhandenen weiteren Mandantenkontakt wünschenswert.

Für die Teilnahme sind verschieden spezialisierte Anwälte und Anwältinnen eingeladen, FachanwältInnen ebenso wie GeneralistInnen. BerufseinsteigerInnen sind genauso gefragt wie ihre langjährig tätigen KollegInnen. Erste TeilnehmerInnen gibt es bereits. Die Anzahl beteiligter AnwältInnen ist grundsätzlich offen, die Datenerhebung sollte allerdings einen zeitlichen Rahmen von einem halben bis dreiviertel Jahr nicht wesentlich überschreiten.

Haben Sie Interesse am Projekt teilzunehmen und Ihre Gespräche zur Verfügung zu stellen? Nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.

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