Gespräch

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Der Beruf des Anwalts/ der Anwältin ist im Kern ein kommunikativer. Die Wichtigkeit dieses Themas zeigt die anhaltende Diskussion innerhalb der eigenen Reihen, aus der auch die Reform des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) 2003 hervorging. Seitdem ist die verpflichtende Ausbildung sogenannter Schlüsselqualifikationen bereits während des rechtswissenschaftlichen Studiums  verankert.

Die existentiellste Form der Kommunikation im anwaltlichen Berufsalltag ist zweifelsohne das Mandantengespräch. Erstaunlich ist, dass  diese so zentrale Tätigkeit bisher noch wenig in den sprachwissenschaftlichen Fokus gerückt ist.  Denn gerade die Sprachwissenschaft bietet  mit ihren Methoden die Möglichkeit kommunikative Prozesse greifbar und damit evaluierbar zu machen.

Zur Aufhellung des tatsächlichen kommunikativen Geschehens im anwaltlichen Mandantengespräch soll mit diesem Promotionsprojekt ein Beitrag geleistet werden. 

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© Ina Pick  © Gestaltung Kirsten Pick Start Impressum