|
|
Der
Beruf des Anwalts/ der Anwältin ist im Kern
ein kommunikativer.
Die Wichtigkeit dieses Themas zeigt die anhaltende Diskussion innerhalb
der eigenen Reihen, aus der auch die
Reform
des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) 2003 hervorging. Seitdem ist die
verpflichtende Ausbildung sogenannter
Schlüsselqualifikationen
bereits
während des rechtswissenschaftlichen Studiums
verankert.
Die existentiellste Form der Kommunikation im anwaltlichen Berufsalltag
ist zweifelsohne das Mandantengespräch. Erstaunlich ist,
dass diese so zentrale Tätigkeit bisher noch wenig
in den
sprachwissenschaftlichen Fokus
gerückt ist. Denn gerade die Sprachwissenschaft
bietet
mit ihren Methoden die Möglichkeit kommunikative
Prozesse greifbar und damit evaluierbar zu machen.
Zur Aufhellung des tatsächlichen kommunikativen Geschehens im
anwaltlichen Mandantengespräch soll mit diesem
Promotionsprojekt
ein
Beitrag geleistet werden.
|
|